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Förderrechner Österreich

Bundesförderung & Förderungen aller neun Bundesländer · Stand 23.10.2026

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Förderdaten

Nur die Angaben eintragen, die für das ausgewählte Land benötigt werden.

Bund – Neuauflage ab 2. November 2026: Förderfähig sind Leistungen ab 07.10.2026. Registrierung bis 31.12.2026, sofern Budget vorhanden; Umsetzung und Endabrechnung binnen neun Monaten nach Registrierung. Offizielle Förderseite ↗

Standort und Heizsystem

€
Bei Luft/Wasser mit GWP > 150 wird vorsichtig mit 20 % Reduktion gerechnet. Die tatsächliche Kürzung hängt von Bauart und Leistung ab.

Zusätzliche Bundesboni

Landesspezifische Angaben

Bitte Bundesland auswählen.
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Förderergebnis

Berechnete Zuschüsse getrennt von weiteren Prüf- und Sonderfällen.

Bundesförderung–Eingaben vervollständigen
Landesförderung–Eingaben vervollständigen
Rechnerisches Förderpotenzial–Nur berücksichtigte, kombinierbare Beträge
Vorauss. Eigenanteil–Projektkosten minus Förderpotenzial

Erläuterung für Außendienst und Installation

Bitte zuerst die Angaben zu Heizungsart und Bundesland ausfüllen.

Bund

Bundesland

Förderbedingungen des Bundeslands

Nach Auswahl eines Landes erscheinen Fristen, Sonderbedingungen, Quellen und Kontakte.

Wichtige Voraussetzungen und Nachweise

Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Förderprüfung. Bei allen förderrelevanten Wärmepumpen sind die Einhaltung der technischen Förderbedingungen sowie die erforderliche Listung in der jeweils maßgeblichen Produktdatenbank zu prüfen (z. B. Bundesliste / GET, soweit vorgeschrieben). Weitere Grundlagen sind EHPA-Kriterien, max. zulässige Vorlauftemperatur, der Fernwärmevorrang, die fachgerechte Installation und Stilllegung der alten Anlage, die geforderten Energieberatungs- und Rechnungsunterlagen sowie die Fristen der Bundesaktion. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern fördert der Bund nur Wärmepumpen mit weniger als 100 kW. Offizielle Voraussetzungen und Registrierung ↗

Stand der Recherche: 23.10.2026. Fördersummen unterliegen einer behördlichen und technischen Einzelfallprüfung. Besonders bei Kärnten und Tirol ist die Zuordnung bzw. Anrechnung der neuen Bundesaktion durch die Landesförderstelle zu bestätigen. Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.